Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen ASG Sicherheitsdienst Christian Mayer (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.

Alle Angebote und Verträge unterliegen ausschließlich diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebot: Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot wird erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zum Vertrag.

2.2 Auftragsbestätigung: Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Diese muss alle wesentlichen Leistungen, Preise und Bedingungen enthalten.

2.3 Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

3. Leistungsbeschreibung und Umfang

3.1 Leistungsumfang: Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Vertrag festgehalten. Nur die dort aufgeführten Leistungen sind Gegenstand des Vertrags.

3.2 Änderungen des Leistungsumfangs: Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden und können zu Zusatzkosten führen.

3.3 Besondere Anforderungen: Besondere Anforderungen oder Wünsche des Auftraggebers müssen vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer prüft die Machbarkeit und teilt das Ergebnis mit.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise: Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht anders angegeben. Die gültige MwSt. wird auf der Rechnung ausgewiesen.

4.2 Preisänderungen: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Preise bei längerfristigen Verträgen (länger als 12 Monate) mit einer Frist von 30 Tagen anzupassen, wenn sich die Kosten für Personalkosten, Versicherungen oder andere Faktoren wesentlich ändern.

4.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Zahlungsart wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.

4.4 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistung zu unterbrechen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.

4.5 Zusatzkosten: Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstunden, Fahrtkosten, Spesen) werden separat berechnet und müssen vor Entstehung schriftlich vereinbart werden.

5. Leistungserbringung und Termine

5.1 Einsatzbeginn: Der Einsatzbeginn wird in der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Auftragnehmer stellt das erforderliche Personal und die Ausrüstung bereit.

5.2 Personalverfügbarkeit: Der Auftragnehmer bemüht sich, das angeforderte Personal bereit zu stellen. Bei Krankheit oder Ausfall von Mitarbeitern wird Ersatz gestellt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten durch höhere Gewalt.

5.3 Einsatzort und Zugang: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzort zugänglich ist und alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit des Einsatzortes.

5.4 Weisungen: Das Sicherheitspersonal unterliegt den Weisungen des Auftraggebers, soweit diese nicht den geltenden Gesetzen oder diesen AGB widersprechen.

6. Haftung und Versicherung

6.1 Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner Pflichten entstehen, bis zur Höhe der Versicherungssumme.

6.2 Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Indirekte Schäden oder Folgeschäden
  • Entgangene Gewinne oder Geschäftschancen
  • Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse
  • Schäden durch Handlungen Dritter, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen
  • Schäden am Eigentum des Auftraggebers, sofern diese nicht durch Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden

6.3 Versicherung: Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle angebotenen Dienstleistungen. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1.000.000 EUR pro Schadensfall.

6.4 Haftung des Auftraggebers: Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Informationen entstehen, sowie für Schäden am Eigentum des Auftragnehmers.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

7.2 Datenschutz: Der Auftragnehmer behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG).

7.3 Videoüberwachung: Falls Videoüberwachung Teil der Dienstleistung ist, erfolgt diese nur mit Einwilligung des Auftraggebers und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

8. Vertragslaufzeit und Beendigung

8.1 Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit wird in der Auftragsbestätigung festgehalten. Sie beginnt am vereinbarten Einsatzbeginn und endet am vereinbarten Enddatum.

8.2 Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.3 Kündigung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder andere wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen.

8.4 Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. höhere Gewalt, Insolvenz).

8.5 Abrechnung bei Beendigung: Bei Beendigung des Vertrags wird eine Schlussrechnung erstellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

9. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Informationen: Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind (z.B. Einsatzort, Besonderheiten, Sicherheitsrisiken).

9.2 Zugang und Sicherheit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzort sicher und zugänglich ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit des Einsatzortes.

9.3 Zusammenarbeit: Der Auftraggeber arbeitet mit dem Auftragnehmer zusammen und unterstützt die Erbringung der Dienstleistung.

9.4 Zahlungspflicht: Der Auftraggeber zahlt die vereinbarten Gebühren pünktlich.

10. Besondere Bedingungen für verschiedene Dienstleistungen

10.1 Veranstaltungsschutz: Für Veranstaltungen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftragnehmer kann die Dienstleistung unterbrechen, wenn die Sicherheit gefährdet ist.

10.2 Streifendienste: Streifendienste werden nach Vereinbarung erbracht. Der Auftragnehmer dokumentiert alle Einsätze und stellt Berichte zur Verfügung.

10.3 Baustellensicherheit: Für Baustellensicherheit gelten die geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsbestimmungen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

10.4 Gebäudeüberwachung: Gebäudeüberwachung erfolgt nach den vereinbarten Parametern. Der Auftragnehmer dokumentiert alle Vorfälle und benachrichtigt den Auftraggeber bei Bedarf.

11. Gewährleistung

11.1 Gewährleistungsfrist: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Dienstleistungen fachgerecht erbracht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage nach Erbringung der Dienstleistung.

11.2 Mängelrüge: Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, schriftlich rügen.

11.3 Nachbesserung: Bei Mängeln wird der Auftragnehmer versuchen, diese nachzubessern. Sollte die Nachbesserung nicht möglich sein, wird eine Gutschrift oder Rückerstattung gewährt.

12. Verschwiegenheitspflicht

12.1 Geheimhaltung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die er während der Erbringung der Dienstleistung erfährt, geheim zu halten. Dies gilt auch für Informationen über Sicherheitsmängel oder Vorfälle.

12.2 Ausnahmen: Der Auftragnehmer kann Informationen offenbaren, wenn dies durch Gesetze oder Behördenanforderungen erforderlich ist.

13. Haftungsausschluss

13.1 Keine Garantie: Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass Straftaten oder Unfälle vollständig verhindert werden können. Die Sicherheitsdienstleistungen dienen der Prävention und Abschreckung.

13.2 Höhere Gewalt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus oder andere unvorhergesehene Ereignisse.

13.3 Dritte: Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht: Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.

14.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Gesamter Vertrag: Diese AGB stellen den gesamten Vertrag dar. Alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen werden durch diese AGB ersetzt.

14.4 Änderungen: Änderungen dieser AGB sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

14.5 Gültigkeitsdatum: Diese AGB sind gültig ab März 2026 und ersetzen alle vorherigen Versionen.

15. Kontakt und Fragen

Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns:

E-Mail:
[email protected]

Telefon:
+43 (0) 664 997 00 653

Adresse:
Lamprechtshausen, Salzburg, Österreich